Kursanmeldung

  • Antrag ausfüllen: per E-Mail schicken oder zur Kursstunde mitbringen
  • Kursgebühr und Vereinsgebühr (Versicherung) überweisen: Fit in Hohenbrunn e.V. IBAN: DE96711600000008228485
  • Danke :)
AufnahmeantragDatenschutzvereinbarung

Kontakt

info@fitinhohenbrunn.de

    Kosten

    1. Jahresbeitrag 2024/25

    (inkl. Versicherungsbeitrag)

    Erwachsene € 49,-
    Kinder € 34,-
    Familie* € 69,-

    * z.B. 1 Erwachsener + 1 Kind (Turnen, Tanzen, Toben / Geschwisterturnen)

    2. Kursgebühr

    jährlich halbjährlich 10er Karte
    rebel kids € 160,- € 90,-
    Abenteuerturnen € 120,- € 70,-
    Geschwisterturnen * € 120,- € 70,-
    Turnen, Tanzen, Toben € 120,- € 70,-
    Ropeskipping workshop € 60,-
    Konditraining je 2h pro mal € 20,- € 200,-
    Pilates € 250,- € 130,- € 120,-
    Yoga € 250,- € 130,- € 120,-
    Fit&Gesund/ Meditation € 150,-
    Qigong € 120,-

    Für jedes weitere Kind je 20% Nachlass

    * Beitrag je Kind

    Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und ist bei Anmeldung zu zahlen. Die Mitgliedschaft gilt vom Zeitpunkt des Antrags bis Ende des gleichen Schuljahres, und wird jedes Jahr neu gestellt.

    Es gelten folgende Vereinbarungen:

    1. Die Kurseinheit beträgt 45 min; Yoga, Pilates 60min
    2. Die aktuellen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. siehe Hygienekonzept
    3. Während des Turnens ist auf Essen zu verzichten, Wasser trinken ist erlaubt.
    4. Die Kinder werden nach dem Turnen von den Eltern abgeholt, bzw. dürfen nach Bekanntgabe alleine nach hause gehen.
    5. Sonstige Regelungen sind in der Satzung des Fit in Hohenbrunn e.V.
    6. Jedes Mitglied haftet für alle Schäden, die es durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Selbstverschulden, satzungswidriges oder schädigendes Verhalten dem Verein oder seinen Mitgliedern zufügt. Es entsteht ein Haftungsausschluss gegenüber dem Kursleiter und dem Verein.
    7. Die Aufsichtspflicht beim Eltern-Kind Turnen obliegt ausschließlich den Eltern, bzw. den Erziehungsberechtigten.

    Nach den Sportförderrichtlinien des Bayerischen Innenministeriums ist u. a. Voraussetzung für die staatliche Förderung der Sportvereine, dass das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich so hoch sein muss, dass es insgesamt den Jahresbeitragssätzen (Soll-Aufkommen) pro Jahr entspricht.

    Mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaft vom 14.1.2018 als gemeinnützig anerkannt und nach Paragraph 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.